
Bei Angeboten für Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als monatliche Zahlprämie meistens zwei Beträge angegeben: der Nettobeitrag und der Bruttobeitrag. Der wesentliche Unterschied besteht in der Höhe der Beträge und in der Garantie. Der Bruttobeitrag ist die rechnerisch ermittelte Prämie, die sich unter anderem an der Höhe der versicherten BU-Rente, am Geschlecht des Versicherten und dem Alter zu Versicherungsbeginn berechnet. Da die Versicherungen mit den Prämien der Kunden "Gewinne erwirtschaften", in dem sie die Kundengelder zinsbringend anlegen, werden Überschüsse erzielt, die letztendlich wieder den Kunden zu Gute kommen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung können diese Überschüsse sofort in günstigere Nettoprämien umgesetzt werden. Während der Bruttobeitrag vertraglich fest fixiert ist, kann sich der Nettobeitrag für den Versicherten regelmäßig ändern, da die Überschüsse nicht garantiert sind, sondern entsprechend des finanziellen Entwicklung der Geldanlagen von der Versicherung meistens jährlich neu festgesetzt werden.
Im Gegensatz zur festen Höhe des Bruttobeitrages ist der Nettobeitrag durch unterschiedliche hohe Überschussbeteiligung nicht garantiert. Vielmehr wird die Versicherung den Sofortabzug regelmäßig neu festlegen und damit die jährliche Überschussentwicklung bei der Prämienfestsetzung berücksichtigen. Durch steigende oder sinkende Überschüsse kann sich die Nettoprämie entsprechend erhöhen oder verringern.
Bei Versicherten, die sich für den Bruttozahlbeitrag entscheiden, ist die Überschusszahlung am Ende der Vertragslaufzeit ebenfalls nicht garantiert. Das Versicherungsunternehmen informiert aber einmal im Jahr alle Versicherten über die bisher erzielten Überschusszahlungen und die weiteren Prognosen.
Der Bruttobeitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt in der Regel den maximalen Zahlbetrag pro Monat oder pro Jahr dar. Die Versicherung kann diesen Betrag nur unter bestimmten Auflagen ändern. Die Gründe sind unter anderem:
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