
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen haben die Regelungen zum Thema "Verweisungen" eine große Bedeutung für die Versicherungsunternehmen, wie auch für die Versicherten selbst. Mit der Bedingung der "konkreten Verweisung" erhalten Versicherungen das Recht, einen versicherten Arbeitnehmer in eine bereits freiwillig wieder aufgenommene Tätigkeit zu verweisen und damit die Zahlung einer BU-Rente aus dem Versicherungsvertrag abzulehnen. Im Gegensatz dazu kann die Versicherung mit der Bedingung der "abstrakten Verweisung" den Versicherten auffordern, sich eine vergleichbare Arbeit oder Tätigkeit, die er vor dem Leistungsfall (der Erkrankung) ausgeübt hatte, zu suchen.
Mit der Möglichkeit der konkreten Verweisung soll die Gruppe aller Versicherten vor ausufernden Kosten geschützt werden. Denn ohne konkreten Verweis kann ein versicherter Arbeitnehmer, der bereits wieder arbeitet, parallel zu seinem Arbeitseinkommen auch noch eine Berufsunfähigkeitsrente aus seinem Versicherungsvertrag beziehen.
In den Versicherungsverträgen verzichten einige Unternehmen auf den konkreten Verweis und bieten damit dem Kunden einen entsprechenden Vorteil an. Allerdings sind an den Verzicht oft bestimmte Umstände gebunden. Verwiesen werden die Versicherten dann nur noch, wenn die bisherige Lebensstellung durch die neue Tätigkeit im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann. Unter dem Begriff der "bisherigen Lebensstellung" zählen die Versicherungen beispielsweise soziale Aspekte und wirtschaftliche Kriterien. Eine Einkommensverschlechterung von mehr als 20 Prozent gegenüber dem vorherigen Einkommen rechtfertigt keinen konkreten Verweis. In diesem Fall wird die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
Im Sinne der Versicherten ist auch eine Regelung zum konkreten Verweis, wenn der Versicherte für die neue Tätigkeit auch die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen muss. Wird einer Tätigkeit nur nebenberuflich und im geringen Umfang nachgegangen, die zudem kaum einen Bezugspunkt zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit besitzt, findet durch die Versicherung kein konkreter Verweis in diese Tätigkeit statt. Ein konkreter Verweis in eine ausgeübte Tätigkeit ist möglich,
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