
Die Gesundheitsfragen sind ein wesentlicher Teil des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung prüft die Antworten des Antragstellers sehr genau, um einen individuellen Preis für den Versicherungsschutz zu ermitteln. Da es nicht selten vorkommt, dass für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Anträge bei mehreren Versicherungen gestellt werden müssen, um eine Versicherung zu erhalten, schummeln einige Antragsteller bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Beispielsweise wird ein Bandscheibenvorfall nicht angegeben, ein chronischer Husten oder bei der Nennung des Hausarztes wird ein Mediziner benannt, der über die Krankheit des Patienten nicht informiert ist, da die Behandlung bei einem anderen Arzt durchgeführt wurde.
Tritt der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit ein, erwartet der Versicherte, dass die Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt. Doch vor der Zahlung der Rente führen die Versicherungsunternehmen sehr genaue Prüfungen durch. Konkret wird geprüft, ob schon einmal ein Leistungsantrag einer andern Police des Versicherten abgelehnt wurde. Die Versicherung hat hier Zugriff auf eine zentrale Datei aller Versicherungsunternehmen. Ebenso wird bei der Krankenkasse des Versicherten nachgefragt, welche Ärzte der Versicherte in der Regel aufsucht und ob sich die Angaben mit den Vermerken im Antrag decken. Im schlimmsten Fall lehnt die Versicherung die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab und der Versicherte hat seine Prämien umsonst gezahlt. Die Versicherungen berufen sich in diesen Fällen auf ihr Recht, dass bei ordnungsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen, eventuell nur ein Vertrag mit Prämienaufschlag zustande gekommen wäre oder sogar abgelehnt worden wäre bzw. der Ausschluss spezieller Erkrankungen vertraglich vereinbart worden wäre.
Tipps für die Gesundheitsfragen:
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