Erwerbsminderungsrente


Die Erwerbsminderungsrente ist eine Versicherungsleistung, auf die Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch haben. Die Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich fallen die Zahlungen aus der Erwerbsminderungsrente sehr gering aus, so dass nur eine private Absicherung eine optimale finanzielle Absicherung bietet. Die wichtigsten Informationen zur Erwerbsminderungsrente auf einen Blick:

Leistungsarten

  • als volle Erwerbsminderungsrente oder
  • als halbe Erwerbsminderungsrente


Generelle Voraussetzungen

  • der Versicherte ist seit mindestens 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
  • innerhalb dieser letzten fünf Jahre wurden mindestens 36 Monate lang Pflichtversicherungsbeiträge eingezahlt
  • kürzere Wartezeiten sind möglich bei einer Minderung der Arbeitskraft nach einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufserkrankung; die Pflicht für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bestand oder innerhalb von zwei Jahren wurden mindestens 12 Monate lang Pflichtbeiträge in die GRV eingezahlt


Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente

  • der Versicherte ist nur noch in der Lage, weniger als 3 Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen
  • auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steht keine Arbeitsstelle entsprechend der gesundheitlichen Situation zur Verfügung

 

Voraussetzungen für die halbe Erwerbsminderungsrente

 

  • der Versicherte steht dem Arbeitsmarkt nur zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag zur Verfügung
  • die halbe Erwerbsminderungsrente soll zusammen mit einer Teilzeitstelle das Haushaltseinkommen sichern


Leistungshöhe

  • immer individuelle Berechnung der Rentenhöhe, entsprechend des bisherigen Bruttoverdienstes, der Einzahlungsjahre in die GRV und anderer Kriterien
  • die volle Erwerbsminderungsrente sind ca. 30 bis 35 Prozent vom letzten Bruttoverdienst
  • die halbe Erwerbsminderungsrente sind 15 bis 18 Prozent vom letzten Bruttoverdienst
  • die Erwerbsminderungsrente wird zunächst für 3 Jahre gewährt, Wiederholungsanträge bzw. Anträge auf dauerhafte Rentenzahlung können gestellt werden
  • die Erwerbsminderungsrente wird längstens bis zum Erreichen der Altersrente gewährt und gezahlt


Antragsverfahren

  • Antragsstellung des Versicherten bei der Rentenversicherungsanstalt
  • Bescheid über die Höhe der Rente nach Prüfung medizinischer Gutachten bzw. ärztlicher Dokumente


Besteuerung und Zuverdienste

  • die Erwerbsminderungsrente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht
  • es gelten aber großzügige Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten für Sonderausgaben
  • Neben- und Teilzeitjobs können zu Rentenabzügen oder einem kompletten Wegfall führen
  • ohne Berücksichtigung bleiben Minijobs bis zu 400 Euro für die Dauer von zwei Monaten