
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind eindeutige Versicherungsbedingungen für Versicherte von entscheidender Bedeutung, um im Versicherungsfall die vereinbarten Leistungen zu erhalten. Bestehen nur sehr unklare Formulierungen, kann es dazu kommen, dass die Versicherung eine Zahlung der Rente aus der Police ablehnt oder entsprechend der Bedingung darauf verweist, einem anderen Beruf als den zuletzt ausgeübten nachzugehen.
Zu den Bedingungen, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gelten sollten, um Nachteile zu vermeiden, gehört der Ausschluss der abstrakten Verweisung in einen anderen Beruf. Selbst wenn auf diese Klausel der Verweisung verzichtet wird, schränken viele Versicherungen den Leistungsfall ein, indem sie die Prüfungsfrist der Berufsunfähigkeit auf eine berufliche Tätigkeit in den letzen ein bis drei Jahre erweitern. Hintergrund dieser Einschränkung ist ein möglicher Verdacht auf Missbrauch der Versicherung durch den Versicherten selbst. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass ein Sachbearbeiter mit Rückenschmerzen noch schnell in einen körperlich anstrengenden Beruf wechselt, zum Beispiel auf den Bau, um dann garantiert berufsunfähig zu werden und die Rente zu bekommen.
Mit dieser Einschränkung schützen sich die Versicherungen vor unberechtigten Ansprüchen, um letztendlich wiederum die Versicherungsgemeinschaft vor überteuerten Prämienzahlungen zu schützen. Ehrliche Kunden, die ihren Beruf aber schon längerfristig ausüben, müssen die rückwirkende Prüfung meistens nicht befürchten. Vielmehr schränken die Versicherung selbst ihr Recht auf Prüfung der letzten Tätigkeit ein, in dem nur dann gezielter nachfragen, wenn der Wechsel in den neuen Beruf nicht aus medizinischen Gründen oder aus freiwilligen Gründen erfolgt ist.
In der Versicherungspraxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherte und Versicherungsunternehmen über die Rechtsmäßigkeit der vereinbarten Leistungen streiten. Meist geht es um die Verweigerung der Rentenzahlung, wenn die Versicherung annehmen muss, dass der Versicherte von einer Erkrankung gewusst haben muss oder wenn Arbeitslosigkeit droht und die Berufsunfähigkeitsrente die finanziellen Einbußen durch den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen soll. Versicherungen könnten bei entsprechend längeren Verweisfristen verlangen, dass der Versicherte wieder in den vor der letzten Tätigkeit ausgeübten Beruf wechselt, sollte dies aus medizinischen Gründen noch möglich sein.
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