Eine private Unfallversicherung kann eine Art Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen, denn sie zahlt auch eine lebenslange Rente, wenn die entsprechende Leistung im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Neben der Unfallrente zahlt die Versicherung entsprechend dem Grad der Invalidität auch eine Kapitalsumme, aus der notwendige Kosten nach einem Unfall getragen werden können.
Auch wenn beide Versicherungen im Schadensfall Renten auszahlen, müssen Kunden die Unterschiede beim Eintritt des Schadensfalls beachten. Eine private Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab. Immerhin passieren zahlreiche Unfälle nicht auf Arbeit oder dem Arbeitsweg, für den die Versicherung der Berufsgenossenschaft eintritt, sondern in der Freizeit oder im Haushalt. Wird ein Versicherter krank und kann nicht mehr arbeiten, wird dieser Fall nicht durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Während stattdessen aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Aufgabe des zuletzt ausgeübten Berufs aufgrund eines Unfalls als Schadensfall akzeptiert und eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt.
Statistiken belegen, dass nur 10 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit auf einen Unfall zurückgehen. Die Zahl von Berufsunfähigkeit wegen psychischen Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates ist wesentlich höher. Deshalb ist gerade für Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger, um finanziellen Einbußen auszugleichen, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss.
Die private Unfallversicherung als alternative PoliceAls zusätzliche Police bietet eine Unfallversicherung nach einem Unfall finanziellen Schutz in Form einer größeren Kapitalsumme. Die Höhe der zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme richtet sich nach dem Grad des gesundheitlichen Schadens. Als Grundlage wird die "Gliedertaxe" herangezogen, die den Grad der Invalidität bestimmt. Ab einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 50 Prozent wird eine Unfallversicherung gezahlt. Personengruppen, die keine Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, können sich zumindest für die Möglichkeit eines Unfalls ihre Arbeitskraft absichern. Dazu zählen unter anderem Hausfrauen und Hausmänner, ältere Arbeitnehmer oder Arbeitsnehmer, deren Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wurden. Die private Unfallversicherung kann hier zumindest eine kleine Absicherung bieten.
Fazit:
Eine Unfallversicherung bietet aufgrund des abgesicherten Unfallrisikos keinen ausreichenden Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit. Arbeitnehmer sollten immer versuchen, eine vollwertige Berufsunabhängigkeitsversicherung abzuschließen, um das öfters auftretende Krankheitsrisiko optimal abzusichern.
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