Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

ErwerbsunfähigkeitErwerbsunfähigkeit ist ein Leistungsfall, der im Vergleich zur normalen Berufsunfähigkeit seltener vorkommt. Bei einigen Versicherungen können aber dennoch Policen abgeschlossen werden. Versichert wird in diesem Fall das Risiko der kompletten Erwerbsunfähigkeit, also der Unfähigkeit, wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall überhaupt einer Tätigkeit mehr nachgehen zu können. Die Erwerbsunfähigkeit muss gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung längerfristiger vom Arzt prognostiziert werden (bei einigen Versicherungen zum Beispiel mindestens zwei oder drei Jahre).

Versicherungsleistungen nur bei Vollinvalidität

Während eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits eine Rente zahlt, wenn die Arbeitskraft gesundheitsbedingt nur noch zu 50 Prozent zur Verfügung steht, greift der Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Regel nur bei Vollinvalidität, also 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungen sind geringer als bei einer BU-Versicherung. Dafür sind die Versicherungsprämien auch niedriger. Im Vergleich kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur die Hälfte der Beiträge für eine vergleichbare Berufsunfähigkeitsversicherung.

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll


Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine interessante Alternative für die unterschiedlichsten Berufsgruppen. Studenten oder Auszubildende, die noch keine berufliche Tätigkeit ausüben, haben oft Probleme, eine Versicherung zu finden, die sie gegen Berufsunfähigkeit versichert. Nicht selten kommt es in der Praxis auch vor, dass die BU-Versicherung nicht zahlt, da bei Studenten und Azubis die Berufsunfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Dann bietet eine preiswertere Erwerbsunfähigkeitsversicherung für diesen Personenkreis eine bessere Absicherung, auch wenn die Leistungen wesentlich geringer sind.

Auch Selbstständige fahren mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung unter Umständen besser als mit einer Berufunfähigkeitsversicherung. Die BU-Versicherung kann eine aufwändige Umorganisation des Unternehmens verlangen und die Rentenzahlung verweigern. Tritt bei Selbstständigen der Fall von Erwerbsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die entsprechende Rente. Auch andere Berufsgruppen, die sich wegen des Risikos ihrer Tätigkeit nicht gegen Berufsunfähigkeit versichern können, haben mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Absicherung bei krankheitsbedingter Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Die wichtigsten Punkte bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen:

 

  • Rentenanspruch auch bei maximaler Arbeitskraft von zwei bis drei Stunden am Tag
  • ärztliche Prognose für den Rentenspruch für voraussichtlich sechs Monate, meist aber für 12 bis 24 Monate
  • rückwirkende Meldung der Erwerbsunfähigkeit bis zu drei Jahren
  • Verzicht der Versicherung auf ein Rücktrittsrecht bei versehentlich falschen Informationen im Antrag


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