Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung, die hauptsächlich von Beamten zur Absicherung der Arbeitskraft abgeschlossen werden kann. Wenn Beamte, aufgrund von gesundheitlichen Gebrechen nicht mehr ihre Pflichten gegenüber dem Dienstherren erfüllen können, werden sie "dienstunfähig". Klassische Beamte werden unter anderem ernannt:
Die Dienstunfähigkeit hat für den Beamten unterschiedliche Folgen. Kann ein Beamter beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in seinem bisherigen Dienstverhältnis arbeiten, erhält er eine Rente durch den Staat. Muss er dagegen krankheitsbedingt aufhören, wird unterschieden, zwischen Beamten auf Lebenszeit und Beamten auf Probe bzw. auf Widerruf. Beamte auf Lebenszeit sind bei Dienstunfähigkeit am besten geschützt. Sie werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten entsprechend ihrer Dienstjahre eine Dienstunfähigkeitsrente. Trotz dieser, im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, "üppigeren" Versorgung, kann durch die Dienstunfähigkeit eine Einkommenslücke entstehen, die sich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung "schließen" lässt.
Die besonderen Vorteile für Beamte entstehen erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren. Beamte auf Zeit (zum Beispiel Zeitsoldaten), Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf besitzen keinen Anspruch auf die staatliche Dienstunfähigkeitsrente. Wird diese Berufsgruppe dienstunfähig, folgt meist die Entlassung aus dem Dienstverhältnis. Wenn der bisherige Dienstherr dann die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlt, besteht nur Anspruch auf die geringe ErwerbsminderungsrenteErwerbsminderungsrente. Als Lösung sichert eine private Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel die Zahlung einer Rente. Die Dienstunfähigkeitsklausel regelt, dass bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand (bei Beamten auf Lebenszeit) oder die Entlassung aus dem Dienstverhältnis (bei Beamten auf Probe usw.) gleichzusetzen ist mit einer Anerkennung der Dienstunfähigkeit und dem Anspruch auf eine Rentenzahlung. Dienstunfähigkeitsversicherungen werden allgemein für Beamte oder für spezielle Berufsgruppen unter den Beamten angeboten, die entsprechend des beruflichen Risikos einen ausreichenden Schutz bieten, beispielsweise für Feuerwehrleute oder Polizisten.
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