Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr

 

Die Beitragsrückgewähr in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine relativ neue Tarifoption für Versicherte. Bei dieser Tarifvariante werden die Überschüsse, die das Versicherungsunternehmen erzielt, für den Versicherten in Fonds angelegt. Je nach Gewichtung des Aktienanteils dieser Fonds kann die Rendite-Entwicklung sehr attraktiv sein. Besonders große Renditechancen bieten Investmentfonds mit einem Aktienanteil von 100 Prozent. Bei vielen Versicherungen sind, entsprechend der Sicherheitsbedürfnisse der Versicherten, aber unterschiedliche Fondsvarianten möglich.

Bei einer besonders positiven Wertentwicklung der Investmentfonds kann die Kapitalsumme zum Ende der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung höher ausfallen, als die Gesamtsumme aller eingezahlten Versicherungsprämien. Damit erhält der Versicherte seine "Beiträge" zurück, wenn kein gesundheitlicher Schaden zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat und die Versicherung in Anspruch genommen wurde. Da die Versicherung die Überschüsse und damit die Höhe der Fondsinvestments aber nicht garantieren kann, besteht immer auch das Risiko eines Wertverlustes der Überschüsse, besonders in "schlechten" Zeiten an der Börse.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr und Investitionen der Überschüsse in Fonds eignet sich eher für junge Arbeitnehmer, die über die gesamte Laufzeit der BU-Versicherung Kursschwankungen ausgleichen können.

Eine weitere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr wird als kombinierte Renten- bzw. Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten. Mit der monatlichen Versicherungsprämie wird neben der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos gleichzeitig eine Vorsorgeversicherung angespart, die im Idealfall zu Beginn des Renteneintritts fällig wird. Rein rechnerisch steht dann eine Kapitalsumme in Höhe der bisher geleisteten Prämien zur Verfügung. Tritt bis dahin keine Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die "Beiträge" wieder zurück, zuzüglich der weiteren, bis dahin erzielten Überschüsse. Der Versicherungsschutz wird damit rückwirkend "zum Nulltarif" gewährt.

Arbeitnehmer, die ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, als besonders gering einschätzen, können durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sicherstellen, dass sie ihre Beiträge während der Versicherungslaufzeit nicht umsonst gezahlt haben. Immerhin summieret sich eine Versicherungsprämie von beispielsweise 50 Euro pro Monat bei Versicherungslaufzeiten zwischen 30 und 40 Jahren auf mehr als 20.000 Euro, die ohne Beitragsrückgewähr und ohne Leistungsfall "umsonst" gezahlt worden wären.

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