Top Versicherer - die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen Deutschlands!

 

Die folgenden Berufsunfähigkeitsversicherungen zeichnen sich durch ein Top Bedingungswerk aus. Sicherlich werden diese Versicherungen nicht mit den billigsten angeboten des Marktes mithalten können. Sie sollten sich jedoch die Frage stellen, ob Ihnen ein günstiger Beitrag oder eine unkomplizierte Abwicklung bzw. Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall wichtig ist. Nicht wenige Versicherer versuchen sich im Falle des Falles aus der Verantwortung zu ziehen. Häufig werden somit Ansprüche auch vor Gericht ausgetragen. 

Erste Wahl sollten also Versicherer sein, die sich selbst im Kleingedruckten keine Schlupflöcher lassen, um Leistungsansprüche erfolgreich abwehren zu können.

 

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Die Top 5 Berufsunfähigkeitsversicherungen im Bedingungsvergleich!

 

1. Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Wenn die Versicherung auf die abstrakte Verweisung nicht verzichtet, so kann die versicherte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit, auf irgendeinen Beruf verwiesen werden, welchen man aufgrund seiner Qualifikation, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung ausüben könnte. Unerheblich ist dabei, ob dieser Beruf derzeit überhaupt verfügbar ist. Die Versicherung würde dann in diesem Fall keine Rente ausbezahlen.

2. 6-Monats-Prognose

Berufsunfähig ist man laut dem Versicherungsvertragsgesetz nur, wenn man "voraussichtlich dauernd" außerstande ist, seinen Beruf weiter nachzugehen. In der Praxis kann es jedoch sehr schwer sein eine Prognose abzugeben, die dem Begriff "voraussichtlich dauernd" genügt. Aus diesem Grund verkürzen einige Gesellschaften den Prognosezeitraum auf 6 Monate. Ist der Versicherte also voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande seinem Beruf bzw. seinem Vergleichsberuf nachzugehen, so gilt er als berufsunfähig.

3. Anerkennung ab Beginn

 

Nach einer sechsmonatigen ununterbrochenen Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, gilt die "Fortdauer dieses Zustandes" als Berufsunfähigkeit. Die Rente wird also in diesem Fall ab dem siebten Monat gezahlt. Einige Gesellschaften leisten in diesen Fällen aber auch rückwirkend, zahlen somit "von Beginn an".

4. Rückwirkende Leistung
Häufig wird eine eingetretene Berufsunfähigkeit zunächst für eine akute, vorübergehende Erkrankung gehalten. Ein Leistungsanspruch entsteht aber in der Regel erst mit dem Beginn des Monats, in dem die Versicherungsgesellschaft über die Berufsunfähigkeit informiert wurde. Verbraucherfreundlich ist jedoch, wenn der Versicherer auch bei verspäteter Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend BU-Leistungen erbringt.

5. Verzicht auf Kündigung bzw. Vertragsanpassung nach § 19 Abs. 3 VVG
Nach Paragraph 19 Absatz 3 VVG hat der Versicherer das Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, daß bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das keiner der beiden Vertragsparteien bekannt war und das deswegen auch schuldlos vom Antragsteller nicht angegeben wurde.
Und da niemand weiß, welche Krankheiten sich schon unbemerkt im Körper entfaltet aber noch keine Beschwerden verursacht haben, halten wir dies für wichtig!

6. Stundung der Beiträge
Grundsätzlich müssen die Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht weitergezahlt werden. Wird die Leistungspflicht anerkannt, werden die zuviel gezahlten Beiträge erstattet. Die meisten Gesellschaften sind jedoch bereit, bei Leistungsanmeldung die Beiträge auf Antrag während der Dauer der Leistungsprüfung zinslos zu stunden.

7. Nachversicherungsgarantie
Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine Nachversicherungsgarantie an. Mit dieser können Sie die bei Antragstellung vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Anlässen (z.B. Berufsabschluß, Heirat, Geburt eines Kindes usw.) ohne erneute Gesundheitsprüfung - jedoch mit Beitragsanpassung - erhöhen.