Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

 

BU für SelbstständigeFreiberufler und Selbstständige müssen sich um viele Versicherungsfragen selbst kümmern. Die meisten von ihnen besitzen eine private Krankenversicherung und auch einen privaten Altersvorsorgevertrag. Doch das Thema der Berufsunfähigkeit wird von Selbstständigen oft ausgeblendet. Gerade auf diese Gefahr sollten Freiberufler und Selbstständige vorbereitet sein, denn die finanziellen Einbußen bei dieser Berufsgruppe führen schnell zu einer Existenzbedrohung, wenn über mehrere Monate keine Einnahmen mehr erzielt werden können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Selbstständige von großer Bedeutung. Da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben sie keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente und selbst als freiwillig gesetzlich Versicherte besteht nur Anspruch auf eine Minimalrente.

Sonderbedingungen für Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen


Gemäß den meisten Versicherungsbedingungen für private BU-Versicherungen bei Selbstständigen und Freiberuflern können Versicherungen vor einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit verlangen, dass der Versicherte "angemessene Maßnahmen zur Umgestaltung bzw. Umorganisation" des Tätigkeitsbereiches unternimmt. In der Praxis wird diese Forderung sehr unterschiedlich gehandhabt, entsprechend des ausgeübten Berufs des Versicherten.

Für die Versicherung gibt es aber auch Einschränkungen, die einer Forderung nach Umorganisation eine Grenze setzt. Hauptsächlich handelt es um die persönliche oder finanzielle Zumutbarkeit bei der Umorganisation der bisherigen Tätigkeiten. Unter anderem

  • darf die Versicherung keine generelle Veränderung des Charakters der Firma verlangen
  • muss der Versicherte keine größeren Einkommensverluste akzeptieren
  • muss der Versicherte zur Ausübung der Tätigkeit gesundheitlich in der Lage sein
  • darf die neue Arbeit den Selbstständigen nicht über- oder unterfordern
  • muss die umorganisierte Tätigkeit auch weiterhin dem Charakter eines Betriebsinhabers entsprechen.


Welche Möglichkeiten bietet eine Umorganisation?

Im Fall einer körperlichen Beeinträchtigung kann eine Umorganisation zum Beispiel darin bestehen, dass das Büro rollstuhlgerecht umgebaut wird oder dass der Versicherte in seinem Unternehmen vorrangig verwaltende Aufgaben übernimmt. Die Frage der Umorganisation ist oft Thema von Rechtstreitigkeiten gewesen. Bei Einzelunternehmen und bei spezifischen Berufen, beispielsweise bei Architekten, Bäckern oder Gastwirten, wurde meist zu Gunsten der Versicherten entschieden und die Versicherung zur Zahlung einer BU-Rente verpflichtet, da eine Umorganisation nicht zumutbar war.

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