Beamte im öffentlichen Dienst oder in Verwaltungen können, wie in anderen Berufsgruppen auch, erkranken und dann ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Besonderen Risiken sind Beamte bei der Polizei, bei der Feuerwehr oder beim Bundesgrenzschutz ausgesetzt. Für Beamte gelten spezielle Regelungen bezüglich der Dienstunfähigkeit. Dienstherren können bei einer Erkrankung mit negativer Gesundheitsprognose den Beamten in den Ruhestand entlassen oder bei Beamten auf Probe oder jungen Beamten allgemein eine Entlassung aussprechen. Eine finanzielle Absicherung besteht dann meistens nicht oder nur im geringen Umfang, wenn der Dienstherr die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlt. Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis bestehen erst nach einer Diensttätigkeit von fünf Jahren.
In den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist die Dienstunfähigkeitsklausel enthalten. Diese definiert den Eintritt der Berufsunfähigkeit bei Beamten. Die Klausel besagt, dass bei Beamten die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen genereller Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Durch diese Klausel hat der Versicherte direkt den Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, denn das Versicherungsunternehmen erkennt automatisch die Berufsunfähigkeit an. Der Passus „Entlassung wegen genereller Dienstunfähigkeit“ ist besonders für Beamte auf Probezeit oder für Beamte auf Widerruf von großer Bedeutung, da sie auf eine Versetzung in den Ruhestand keinen Anspruch haben.
Die zeitliche Begrenzung
Wenn die Versicherungsbedingungen die Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit begrenzen wollen, beispielsweise nur bis zum 45. Lebensjahr, sollten Beamte diese Versicherung eher meiden. Die Versicherungen wollen sich dadurch das Recht auf strengere Prüfungskriterien der Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit sichern. Grundsätzlich müssen sich Beamte nicht bis zum Pensionsalter versichern, da sie nach fünf Jahren Diensttätigkeit gut abgesichert sind. Für die ersten fünf Dienstjahre kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber so gestaltet sein, dass sie eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren hat, die Rentenzahlung aber innerhalb dieser Zeit bei Eintritt der Dienstunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr gewährt wird.
Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen die vereinbarte BU-Rente in der Regel sehr kundenfreundlich und haben im Vergleich zu anderen Berufszweigen nur geringe Prozessquoten. Sie zahlen ebenfalls rückwirkend Leistungen, wenn die Dienstunfähigkeit über sechs Monate ununterbrochen bestand und akzeptieren die verspätete Anzeige des Versicherten.
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