Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer

 

BU für AngestellteDer Abschluss einer rentablen Berufsunfähigkeitsversicherung wird (leider) immer noch von vielen Arbeitnehmern und Angestellten gemieden. Viele glauben, dass sie bereits gut abgesichert sind und im Ernstfall auch genug aus der gesetzlichen Rente bekommen oder dass sie frei von dem Risiko sind, einmal berufsunfähig zu werden. Doch leider sind beide Standpunkte weit gefehlt.

 

Mehr Sicherheit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte


Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist fasst unerlässlich, denn die sog. Erwerbsminderungsrente, die Arbeiter und auch Angestellte bis zum Eintritt in das Rentenalter beziehen würden, beträgt lediglich einen Bruchteil des bisherigen Nettoeinkommens.
Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung soll in erster Linie die Differenz zwischen einstigem Nettoeinkommen und der tatsächlichen Erwerbsminderungsrente ausgleichen. Im Idealfall hat der Versicherungsnehmer im Ernstfall keine finanziellen Nachteile, denn sowohl die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als auch die zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente bilden die gleichen monatlichen Einnahmen wie zuvor das Einkommen.

Angestellte sollten beim Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung aufpassen


Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Arbeitnehmer und Angestellte jedoch peinlichst genau auf die Laufzeit achten. Denn nicht selten läuft die geschlossene Versicherung nach fünf, zehn oder 15 Jahren ab. Egal, ob bis dahin das Rentenalter erreicht ist oder nicht. Der Schutz und die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auf jeden Fall bis zum Eintritt in die Altersrente erhalten bleiben.
Wichtig ist auch, dass sich Angestellte und Arbeitnehmer klar machen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gleichbedeutend mit der privaten Unfallversicherung ist. Zwar kann die Unfallversicherung im Ernstfall auch zur Zahlung einer Rente oder ähnlichem verpflichtet sein, sie deckt aber keineswegs die Absicherung einer Berufsunfähigkeit. Wichtig ist zu unterscheiden, dass die Unfallversicherung nur im Falle eines Unfalls zur Leistung verpflichtet ist, bei Erkrankung des Versicherungsnehmers und der daraus resultierenden Berufsunfähigkeit greift dieser Schutz nicht. Im Hinblick darauf bleibt zu erwähnen, dass immer mehr Arbeitnehmer sowie Angestellte aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig werden, nur selten ist ein Unfall die Ursache.

In jedem Fall sollte vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Vergleich der verschiedenen Angebote und Anbieter erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, allen Anbietern bei der Beitragsfindung die gleichen Vorgaben zu machen - ohne eine vorgabengleiche Grundlage kann kein aussagekräftiger Vergleich getroffen werden. Wichtige Anhaltspunkte sind zum Beispiel, dass auf das sog. abstrakte Weisungsrecht verzichtet wird, die Berufsunfähigkeitsversicherung keine begrenzten Laufzeiten hat und die tatsächlich monatlich ausgezahlte Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn diese Komponenten identisch sind, lässt sich bereits ein vielsagender Vergleich durchführen, der Arbeitnehmer und Angestellte zum bestmöglichen Ergebnis bringt.