Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wohl eine der am meisten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Nahezu jeder Arbeitnehmer lässt sich im Falle einer Berufsunfähigkeit durch den Versicherer die gesetzliche Rente bis zum ursprünglichen Nettogehalt aufstocken.
Hintergrund der Versicherung ist, dass, sollte der Versicherungsnehmer durch Krankheit, Unfall oder ähnliches, seinem Beruf nicht weiter nachgehen können und länger als sechs Monate (vormals drei Jahre) berufsunfähig sein und kein Einkommen haben, die Versicherung die Versorgungslücke schließt, die zwischen ursprünglichem Nettogehalt und tatsächlich erhaltener Rente entsteht, sodass der Versicherungsnehmer keinen finanziellen Nachteil durch die Berufsunfähigkeit hat.

Die Versicherer unterscheiden bei der Höhe der Beiträge und teilweise sogar bei der Tarifwahl nach unterschiedlichen Berufsgruppen:

 

Die verschiedenen Berufsgruppen werfen jedoch auch Nachteile auf:

 

  • Berufseinsteiger zum Beispiel müssen oft sehr hohe Beiträge zahlen, weil sie ein vergleichsweise geringes Einkommen haben und die Berufsunfähigkeitsversicherung eine recht große Lücke schließen muss, damit auch Berufseinsteiger den Lebensstandard halten bzw. eine Familie ernähren können.
  • Besser verdienende Arbeitnehmer haben ebenso keinerlei Vorteil durch ihr vormals höheres Einkommen. Denn die gesetzliche Rente (Erwerbsminderungsrente) bemisst sich bis zu einer Höchstgrenze des Einkommens (Beitragsbemessungsgrenze), Arbeitnehmer, die mehr verdienen, bekommen dennoch nur eine Erwerbsminderungsrente gemäß Beitragsbemessungsgrenze.
  • Existenzgründer haben gewissermaßen ein doppeltes Problem, denn oft haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da sie sich aber erst im Aufbau der geschäftlichen Existenz befinden, können sie für die Beitragsfindung keine Gehaltsnachweise oder ähnliches beibringen; deshalb können Existenzgründer in der Regel nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine Versicherungsleistung in Höhe von 1.500 EUR monatlich abschließen. Flexible Verträge ermöglichen jedoch eine spätere Anpassung an das tatsächliche Einkommen.
  • Handwerker sind grundsätzlich pflichtversichert, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag aus der Pflichtversicherung zu befreien, Bedingung ist, dass bereits 216 Monate Regelbeiträge gezahlt worden sind. Aus den gezahlten Regelbeiträgen ergibt sich in der Regel eine Erwerbsminderungsrente von ca. 700 EUR, bei bestehendem Pflichtversicherungsverhältnis erhöht sich die Rente, alternativ sollte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
  • Für Freiberufler berechnen sich die Pflichtbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Leistungen sind jedoch sehr stark beitragsbezogen. Unter Umständen kann in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, dass Leistungen nur bei Aufgabe der Praxis bzw. der Kanzlei gewährt werden.
  • Beamte können sich nur gegen die Dienstunfähigkeit versichern, auch hier gilt eine fünfjährige Wartefrist, bevor der Versicherungsschutz greift.